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Pressemitteilung, 17.11.2023

DFT
Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens abgewiesen

– Behauptete Forderung nicht nachgewiesen
– DFT prüft Anspruch auf Schadenersatz gegen Republik
– Offensivstrategie wird fortgesetzt

Das Oberlandesgericht Wien hat als Rekursgericht
den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DFT
Dach- und Fassadentechnik GmbH als unbegründet abgewiesen.
Damit wurde die Rechtsmeinung der Geschäftsführung und der Steuerberatung der
DFT bestätigt, wonach tatsächlich kein Grund für eine Insolvenzeröffnung vorliegt.
In seiner Begründung merkt das OLG an, dass dem Antragsteller schon der
Nachweis der Insolvenzforderung nicht gelungen sei.
Hintergrund des Antrags auf Insolvenzeröffnung ist ein Rechtsstreit zwischen dem
Masseverwalter des Vorgängerunternehmens Zimmermann GmbH und DFT, dem
eine ungeklärte Diskrepanz in der Abrechnung von Baustellen der ehemaligen
Zimmermann GmbH zu Grunde liegt. Der Masseverwalter erhob Forderungen in der
Höhe von rund 650.000 Euro, die von DFT als unbegründet angesehen werden.
Mit seiner Entscheidung hat das OLG Wien nun die Rechtsansicht der DFT gestärkt,
wonach die angeblichen Forderungen des Masseverwalters nicht hinreichend belegt
sind.
„Unternehmen steht wirtschaftlich gut da“
Die Wirtschaftsagentur Burgenland als Alleingesellschafter der DFT zeigt sich über
die Entscheidung des Oberlandesgerichts erfreut. „Das Unternehmen steht
wirtschaftlich gut da, auch wenn die Diskussionen rund um ein Insolvenzverfahren
sicherlich nicht förderlich waren. Die Liquidität für eine erfolgreiche Fortführung des
Unternehmens ist jedenfalls gesichert“ sagt Wirtschaftsagentur-Geschäftsführer
Michael Gerbavsits.
Die DFT prüft nun etwaige Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Republik
Österreich sowie die Masse der Zimmermann GmbH und den Masseverwalter wegen
der rechtswidrigen Insolvenzeröffnung.

Geschäftsführer mit viel Erfahrung
Mit Dipl. iur. Jan-Michael Müller als neu eingesetztem Geschäftsführer wird die
Offensivstrategie der DFT Dach- und Fassadentechnik GmbH fortgesetzt.
Jan-Michael Müller war rund zehn Jahre lang als Geschäftsführer eines
Unternehmens in der Lebensmittelbranche tätig und konnte dabei erfolgreich
Restrukturierungsmaßnahmen nach einem Firmenkauf aus der Insolvenz umsetzen.
Außerdem bringt Müller eine mehrjährige Erfahrung als Rechtsanwalt mit dem
Schwerpunkt Wirtschafts- und Insolvenzrecht mit.
Der 54-jährige Jan-Michael Müller lebt in Deutschkreutz, ist verheiratet und hat vier
Kinder.

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